DWF hilft Ihnen mit einem einfachen Tool dabei, hier nicht den Überblick zu verlieren.
Buchstäblich über Nacht gelten nun sowohl für den Zutritt zum Betrieb als auch für eine Quarantäne als Kontaktperson sowie die korrespondierenden Entgelt- oder Entschädigungsansprüche neue Vorgaben, an die sich Arbeitgeber nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu halten haben.
Einfach ist das nicht: So macht es bspw. einen Unterschied, ob eine Impfung vor oder nach einer Infektion erfolgt ist.
Um jedenfalls die Zugangskontrollen zum Betrieb zu erleichtern und eine rechtssichere Einhaltung der 3G-Vorgaben zu gewährleisten, haben wir ein automatisiertes Tool entworfen, welches die aktuelle Rechtslage umfassend abbildet und damit auch ohne juristische Kenntnisse die Prüfung der Zutrittsvoraussetzungen ermöglicht.
Das Tool können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Fragen zu 3G-Zugangskontrollen verweisen wir zudem auf unseren Beitrag von November 2021, der alle Fragen beantwortet.
Nutzung des Tools
In das Tool müssen lediglich die vom Mitarbeiter vorgelegten Nachweise eingetragen werden, um zu ermittteln ob und für wie lang dem Arbeitnehmer Zutritt zum Betrieb zu gewähren ist. Daten werden nicht gespeichert, sodass eine rechtskonforme Anwendung gewährleistet ist.
Wir empfehlen das Tool insbesondere dann anzuwenden, wenn Unsicherheiten bestehen, ob der Impf- oder Genesenenstatus Ihrer Mitarbeiter entfallen ist. Praktikabel ist bspw. eine einmalige Überprüfung sämtlicher nicht dauerhaft im Homeoffice tätiger Mitarbeiter bei Betreten des Betriebs.
Sodann besteht Sicherheit, ob – nach aktueller Gesetzeslage – eine dauerhafte oder lediglich eine zeitlich begrenzte Zugangsberechtigung vorliegt. Dieses Ergebnis kann sodann auch notiert werden, sodass sich weitere Kontrollen erübrigen.
Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass bei erneuter Änderung der Rechtslage unter Umständen erneut eine großflächige Überprüfung erforderlich sein kann.
Für ein Feedback und Anmerkungen zu unserem Tool wären wir Ihnen dankbar. Kurzfristig planen wir zudem ein vergleichbares Tool zur Überprüfung der Entgeltfortzahlungs- und Entschädigungspflicht im Quarantäne- und Isolationsfall zu erstellen. Dies wird erneut frei über unsere Homepage verfügbar sein.
Bei Änderung der Rechtslage werden wir selbstverständlich schnellstmöglich eine aktualisierte Version des Tools erstellen und dieses zur Verfügung stellen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Tool eine gute Unterstützung zu geben. Eine umfassende rechtliche Beratung ersetzt dies gleichwohl nicht. Hierzu können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an unsere Kollegen in unseren Büros in Berlin, Düsseldorf, München und Köln wenden.